Kommunales Wohnungsbauförderprogramm

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Rodenbrock-Wesselmann,

die SPD-Fraktion stellt folgenden Antrag:

Der Rat der Stadt Halle/Westf. beschließt ein kommunales Wohnungsbauförderprogramm. Ziel des Programms ist die Schaffung von Wohnraum, der bedarfsgerecht, familienfreundlich und bezahlbar ist.

Das kommunale Wohnungsbauförderprogramm dient nicht nur der Wohnraumversorgung der zu uns kommenden Menschen, sondern soll allen Bürgerinnen und Bürgern helfen, wenn es um die Versorgung mit bezahlbarem und qualitativ gutem Wohnraum geht.

In den nächsten 5 Jahren (2016 bis 2020) soll im Rahmen des Programms der Bau von 150 Mietwohnungen (30 pro Jahr) gefördert werden.

Gefördert werden:
die Schaffung von Mietwohnungen auf Grundlage der Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB) des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NRW (sozialer Wohnungsbau)
und
die Schaffung von frei finanzierten Mietwohnungen. Hier gilt als Förderbestimmung, dass die von den Investoren/Vermietern geforderte Kaltmiete die Obergrenze der ortsüblichen Vergleichsmiete nicht übersteigt. Es gilt dabei ausschließlich die Obergrenze für die normale Wohnlage, basierend auf dem jeweils aktuell gültigen Mietspiegel für den Nordkreis des Kreises Gütersloh.

Die Stadt Halle erhöht die vom Land NRW festgelegte Bewilligungsmiete (Sozialer Wohnungsbau) um 1,– € pro Quadratmeter Wohnfläche je Neubauwohnung, bei barrierefreien Wohnraum mit erhöhten Standard um 1,50 € pro Quadratmeter Wohnfläche.

In der Stadt Halle liegt die Bewilligungsmiete für die Einkommensgruppe A (Mietniveau M2) bei 4,65 € pro Quadratmeter. Für Vermieter / Investoren würden die Mieteinnahmen mit kommunaler Aufstockung auf 5,65 € bzw. 6,15 € steigen.

Bei frei finanzierten Mietwohnungen liegt die ortsübliche Vergleichsmiete bei normaler Wohnlage bei 6,18 € pro Quadratmeter. Für Vermieter / Investoren würden die Mieteinnahmen mit kommunaler Aufstockung auf 7,18 € bzw. 7,68 € steigen.

Die Förderung der neu geschaffenen Mietwohnungen erfolgt über 10 Jahre. Nach 5 Jahren wird die finanzielle Förderung auf die Hälfte reduziert.

Das Förderprogramm beinhaltet einen Zuschuss an den Vermieter / Investor, der nicht zurückzuzahlen ist.

Die Verwaltung wird gebeten dem Rat eine entsprechende Förderrichtlinie vorzulegen, in der die vorgenannten Punkte, die Förderkriterien für Um- und Ausbau bisher nicht wohnlich genutzter Räume, die Verteilung der zu fördernden Wohnungsgrößen, der Prozentsatz der barrierefreien Wohnungen mit erhöhtem Standard, die Zahlungsmodalitäten usw. geregelt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Bölling