Als Teil eines nachhaltigen Konzepts zur Stadtentwicklung erstellt die Stadt Halle einen Aktionsplan zur Nahmobilität.
Die klassische Straßenplanung ist von der Mitte ausgehend auf die vorrangige Flächenzuteilung für den fließenden und den ruhenden Verkehr fokussiert. Dies hat zur Folge, dass sich Fuß- und Radverkehr häufig mit den Restflächen am Straßenrand begnügen muss.
Nahmobilität als Basismobilität erfordert eine angemessene Dimensionierung der Verkehrsflächen für den Fuß- und Radverkehr, die den Grundansprüchen nach Sicherheit, Leistungsfähigkeit, Geh- und Fahrkomfort und nach Geschwindigkeit (sportliche und e-mobile Räder) gerecht wird.
Gefragt ist ein Ansatz in der Straßenplanung, der am Straßenrand beginnt und zuerst die Flächenansprüche des Fuß- und Radverkehrs klärt.
Wesentliche Bestandteile des Aktionsplans Nahmobilität sollen sein:
1. Förderung des Fußverkehr
Die Aufwertung der Nahmobilität als Basismobilität hat zur Folge, dass Fußverkehr als eigenständige Verkehrsart wahrgenommen wird und eigenständigen Verkehrsraum für sich beansprucht.
Der Fußverkehr wird nicht mehr mit Restflächen abgespeist. Bei der Ausgestaltung finden neben einer entsprechenden Materialauswahl und Begrünung auch die unterschiedlichen funktionalen Anforderungen (Kinder, Alte, Mobilitäteingeschränkte etc.) Berücksichtigung.
Barrierefreiheit ist für rund 10% der Bevölkerung zwingend erforderlich, für 30 bis 40% notwendig, und für 100% komfortabel. Sichere Querungsstellen sind selbstverständlich.
2. Förderung des Radverkehrs und Entwicklung eines Hauptradwegenetzes.
Über das Hauptradwegenetz werden die Innenstadt, alle Ortsteile, der ÖPNV, Schulen, Kindergärten, Sporteinrichtungen und Gewerbegebiete erreicht. Geschwindigkeiten von 20 bis 25 km/h sind vor dem Hintergrund einer weiteren Verbreitung von Pedelecs möglich.
Bei der Dimensionierung sind die Anforderungen von Kinderanhägern zu berücksichtigen. Das Nebeneinanderfahren und bequemes Überholen muss möglich sein.
3. Verkehrsberuhigte Bereiche/Tempo 30-Zonen
In den Wohngebieten der Kernstadt und den Ortsteilen sind verkehrsberuhigte Bereiche/Tempo 30-Zonen Standard, verkehrsberuhigte Straßen sind bedarfsgerecht zu planen.
Im Rahmen des Aktionsplans wird geklärt auf welchen Hauptverkehrsstraßen innerhalb der geschlossenen Ortschaft 50 km/h gefahren werden darf.
Es werden vorrangig zur Förderung eines fließenden Verkehrs – an Kreuzungen Kreisverkehre geplant.
Zugunsten eines Attraktiven Innenstadt-Bereichs ist eine ausreichend große Fußgängerzone zu planen.
4. öffentlicher Personen Nahverkehr
Ein flächendeckendes und sinnvolles Netz von Bushaltestellen ist zu planen, welches für jeden Bürger gut fußläufig zu erreichen ist.
Eine strukturierte Streckenplanung mit einer bedarfsgerechten Fahrplanung zur Abdeckung des Stadtgebietes und Erreichbarkeit der Außenbereiche und Gewerbegebiete ist zu erstellen.
So soll auch eine gute Abstimmung auf den Haller Willem erfolgen zum optimalen Anschluss an das überregionale Netz und zur Erreichbarkeit der größeren umliegenden Städte.
Zur Erarbeitung des Aktionsplans Nahmobilität wird ein Planungsbüro beauftragt.