Die CDU -hat aus welchen Gründen auch immer- kurzfristig einen Antrag auf Kompensationsleistungen über die „Billigkeitsrichtlinie für kommunale Klimaschutzinvestitionen“ gestellt. Hier geht es -vereinfacht dargestellt – um Fördergelder für Investitionen, die aufgrund der Corona-Pandemie aufgeschoben worden sind.
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