Grundsätzlich hat die SPD-Fraktion gefordert, dass ein Gleichklang der im Klimaschutzkonzept der Stadt Halle (Westf.) definierten Ziele mit den Klimaschutzzielen des Bundes und des Landes NRW hergestellt wird. Dies wird nach dem Ergebnis der Ausschussberatungen (AUK vom 29.09.2021) dem Rat auch sinngemäß vorgeschlagen; jedoch werden die Bundes- und Landesziele nicht im städtischen Klimaschutzkonzept niedergeschrieben, sondern sollen künftig als strategische Ziele der Stadt festgelegt werden.
In das Klimaschutzkonzept konnten die Bundes- und Landesziele derzeit nicht einfließen. Das hätte förderschädliche Wirkung gehabt – was erst einmal schwer zu verstehen ist. Letztlich liegt es aber insbesondere an der aktuell gültigen Förderrichtlinie, die noch nicht an die neuen Vorgaben des Bundesklimaschutzgesetzes angepasst wurde.
Die vorangegangene Diskussion im AUK drehte sich so langsam aber sicher im Kreis um erreichbare und nicht erreichbare Ziele, sowie um den drohenden Verlust von Fördermitteln und wurde allmählich thematisch sehr kleinteilig. Gregor Bramhoff (CDU) brachte dann jedoch den guten Vorschlag ein, die Klimaschutzziele von Bund und Land NRW als strategische Ziele der Stadt zu definieren – und damit die Förderfähigkeit des Klimaschutzkonzeptes zu erhalten. So konnte ein einstimmiger Konsens gefunden werden.
Einhellig wurde von allen Fraktionen die Einrichtung eines Klimabeirates begrüßt.
Wir sehen einen solchen Beirat zielführend als Instrument der Bürgerbeteiligung bei der Bewältigung der existenziell wichtigen Aufgabe des Klimaschutzes. Dieser sollte nach unserer Vorstellung als rein beratendes Gremium agieren und gemäß der Gemeindeordnung konstituiert werden. (MH)