Gründächer lassen sich auf Garagen, Schrägdächern, Carports und Dachterrassen anlegen. Bei Starkregen-Ereignissen entlasten sie die Kanalisation, sie bieten zudem Insekten Lebensraum und sie tragen zur Klimaverbesserung bei. Auf einem begrünten Dach können auch Kräuter und Nutzpflanzen wachsen. Gründächer haben außerdem eine klimatisierende Wirkung auf das Gebäude, wirken wärmedämmend in der kalten Jahreszeit und schirmen die Hitze des Sommers ab. Die Art und Ausgestaltung eines Gründachs hängt von der Tragfähigkeit des Daches ab.
Unsere Stadt Halle (Westfalen) hat eine Förderrichtlinie für Dachbegrünung, die aus unserer Sicht entscheidend verbessert werden kann. Derzeit werden aus unserer Sicht keine wirksamen Anreize für unsere Bürger:innen geschaffen, ihr Gebäude-Dach zu begrünen, da die monetäre Förderung viel zu gering ist. Aus diesem Grund beantragen wir, die Förderrichtlinie wie folgt zu ändern: ”Der Zuschuss beträgt 50% der als förderwürdig anerkannten Kosten der Maßnahme, maximal jedoch 15,-€ pro m2 ab einer Nettovegetationsfläche von über 100m2 der Dachbegrünung. Für Flächen, die kleiner als 100m2 sind, beträgt der Zuschuß 50% der als förderwürdig anerkannten Kosten der Maßnahme.“
Die durchschnittliche Größe z. B. einer Garage liegt bei ca. 30qm. Nach unserer bisherigen Richtlinie können hierfür bei einer Dachbegrünung 360 EUR an Förderung erlangt werden, was nicht einmal 20% der Gesamtkosten entspricht. Das ist nach unserer Überzeugung kein ausreichender finanzieller Anreiz. Gerade im Kampf gegen den Klimawandel, aber auch zur optischen Aufwertung unserer Stadt halten wir die Änderung der Richtlinie für sinnvoll. (MH)