Chapeau! Den Initiator:innen des Bürgerbegehrens kann man großen Respekt entgegenbringen. Sie haben es geschafft, dass eine ausreichende Zahl Haller Bürger:innen für die Durchführung eines Bürgerentscheides ihre Unterschrift geleistet haben. Die Stadtverwaltung wird jetzt mit Hochdruck daran arbeiten, dass der Bürgerentscheid zeitgleich mit der Bundestagswahl stattfinden kann. Um den Rahmen hierfür politisch zu legitimieren, wird noch eine Sondersitzung des Stadtrates am 22.07.2021 stattfinden. Wir hoffen alle darauf, dass mit einer hohen Wahlbeteiligung auch entsprechend viele Stimmen für oder gegen das Ansinnen der Anreger:innen abgegeben werden, um ein aussagekräftiges Stimmungsbild in unserer Stadtgesellschaft zu erhalten. Wird gegen die weitere Planung der Alleestraßenreform gestimmt, dürfte klar sein: Vor 2028 wird es mit weiteren Planungen zur Gestaltung der aus unserer Sicht nicht mehr zeitgemäßen und unsicheren Straße nichts. Denn diese weiteren Planungen dürfen dann erst nach Abschluss der förderfähigen ISEK-Maßnahmen erfolgen. Der Stichtag für die Abrechnung der Maßnahmen ist der 31.12.2027. Eine neue, gute und sichere Alleestraße, die für eine Gleichberechtigung der verschiedenen Verkehrsarten sorgt, werden wir dann wohl erst in den 30er Jahren dieses Jahrhunderts bekommen. Mit der derzeit vorliegenden Planungsgrundlage (sog. Variante III) kann man aus unserer Sicht schon arbeiten. Allerdings müssen hierzu noch weitere Diskussionen und Änderungen erfolgen. Sollte das Bürgerbegehren scheitern, können die Planungen zumindest weitergeführt werden. Vielleicht ist dann in 4 oder 5 Jahren alles so weit, dass Baumaßnahmen beginnen können. Wir werden die Entscheidung mit Spannung erwarten. +++überarbeitet, 15.07.2021.+++ (MH)
