Kriterien für die Eignung als Hundeauslauf sind Erreichbarkeit und Attraktivität für Besitzer und ihre Hunde, die Einbindung der Fläche in die Umgebung sowie das mögliche Störpotenzial für die umgebende Wohnbebauung.
Dieser Platz sollte in einer angemessenen Höhe eingezäunt sein, ein Hinweisschild vorweisen und mit einem Hundekottütenspender sowie einem Mülleimer ausgestattet sein. Wünschenswert wären außerdem Sitzbänke.
Begründung:
Die SPD begrüßte das außerordentliche Interesse der Haller HundehalterInnen, welches im vergangenen Jahr auf verschiedene Wege mehrfach zum Ausdruck gebracht wurde.
Im Stadtgebiet herrscht Leinenzwang und es gibt derzeit keinen Bereich, der in entsprechender Größe Hunden die Möglichkeit des eingezäunten Auslaufes und Spielens ermöglicht. Dies ist zum einen für die Sozialisation von Hunden wichtig, stellt aber auch für diejenigen Hundehalter, die eines bspw. vorhandenen Jagdtriebes ihres Hundes, nicht die Möglichkeit des kontrollierten Freilaufes haben, eine Bereicherung dar.
Der Platz bleibt öffentlich zugänglich und ist nicht ausschließlich von Hundebesitzern zur Nutzung vorbehalten.
Die Anzahl der Hundehalter im Stadtgebiet wird immer größer, die SPD-Fraktion ist der Auffassung, dass den HundesteuerzahlerInnen etwas für ihr Geld geboten werden sollte.
Mit einem Hundeauslaufplatz könnten bestenfalls vorhandene Konflikte, aufgrund leinenloser Hunde, mit der Bevölkerung reduziert und vermieden werden.