Die SPD Fraktion stellt folgenden Antrag:
Die Begrünung von Vorgärten soll zukünftig in Bebauungsplänen festgesetzt werden.
- Zur Vermeidung der Verschotterung können Festsetzungen in Bebauungsplänen nach § 9 Abs. 1 Nr. 16d, 20 und 25a BauGB getroffen werden.
- Daneben verpflichtet bereits § 8 Abs. 1 S. 1 BauO NRW zur Begrünung der Vorgärten.
- Die bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Vorgaben können durch bauordnungsrechtliche Verfügungen bei bereits angelegten Schottervorgärten und als Nebenbestimmung in der Baugenehmigung bei Neubauten durchgesetzt werden.
Gemäß § 1 Abs. 1 BauGB ist es Aufgabe der Bauleitplanung, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde vorzubereiten und zu leiten. Hierzu haben die Gemeinden als Ausdruck ihrer Planungshoheit gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB Bebauungspläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Die zulässigen Festsetzungsmöglichkeiten in Bebauungsplänen sind in § 9 BauGB geregelt.
Zum Schutz des Artenreichtums und des Mikroklimas können die Gemeinden in Bebauungsplänen nach § 9 Abs. 1 Nr. 20 und 25a BauGB für Vorgartenflächen die Bepflanzung und Begrünung vorschreiben.
Bei genehmigungspflichtigen Vorhaben besteht ferner die Möglichkeit, die Verpflichtung des Bauherrn aus § 8 Abs. 1 Satz 1 BauO NRW und den Festsetzungen im Bebauungsplan als Nebenbestimmung (Auflage, in besonderen Fällen auch Bedingung) zur Baugenehmigung geltend zu machen. Dieses Vorgehen empfiehlt sich beispielsweise in Neubaugebieten.
Neben den rechtlichen Instrumenten empfiehlt es sich vordringlich, die Bürger durch Aufklärung und Beratung vom Sinn grüner Vorgärten zu überzeugen.
Es bietet sich an, Flyer und Merkblätter mit Gestaltungsbeispielen für einen Vorgarten der Baugenehmigung beizufügen, um so den Bauherren von Anfang an für das Thema zu sensibilisieren.
Darüber hinaus bietet sich eine an die Allgemeinheit (insbesondere Gartenplaner, ausführende Gartenbaubetriebe, Baumärkte, Berufsverbände, Schulen und Vereine) gerichtete Aufklärung durch Broschüren und im Internet mit Tipps und Ratschlägen zur Gestaltung von Vorgärten und Informationen zu Blütezeit und Insektenleben an. Es ist auch hier auf die besondere Bedeutung der Vorgärten für das Insektenleben, den Artenreichtum, die Auswirkungen auf das Mikroklima und die Nachteile der Versiegelung bei Starkregenereignissen hinzuweisen.
Begründung:
Hausbesitzer greifen bei der Gestaltung ihrer Vorgärten – besonders in Neubausiedlungen – immer öfter zu Kies und Schotter. Die Humusschicht wird abgetragen, der verbleibende Grund wird entweder mit einem undurchlässigem Vlies oder einer wasserdurchlässigen Folie abgedeckt und die Fläche wird anstatt mit Blumen und Bäumen mit Kleinsteinen aufgefüllt. Derart versiegelte Flächen schaden nicht nur dem Artenreichtum und beschleunigen das Insektensterben. Sie wirken sich auch negativ auf das Mikroklima aus, da die Steine die Wärme speichern und wieder abstrahlen, während Pflanzen den Boden beschatten und für Verdunstungskühle sorgen.
Darüber hinaus verringert sich die Fläche, die zur Versickerung von Niederschlägen geeignet ist. Insbesondere bei Starkregenereignissen, bei denen die Niederschlagsmengen die Kapazität der Kanalisation überschreiten, können große Wassermassen nur oberflächlich abfließen und die öffentlichen Verkehrsflächen und privaten Grundstücke werden überflutet.
Naturnah gestaltete Beete unterstützen aus naturschutzfachlicher Sicht den Artenreichtum – Kiesbeete tun dies, wie oben beschrieben nicht bzw. nur in eingeschränktem Maße.