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|  | DAS STADTGESPRäCH
 |  | | Ulrike Sommer begrüßt den Europakandidaten des SPD Kreisverbandes Christoph Dolle
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|  |  | Zwei Wahltermine: „42 Millionen für die Tonne?“ SPD bedauert Verschwendung von Steuergeld
Mit flotten Rhythmen hat die Jazzband Dr. Lippenkraft beim 10. Jazz-Frühschoppen der SPD im Bürgerzentrum Remise den Frühling begrüßt. Die Haller SPD-Vorsitzende Ulrike Sommer freute sich über die beschwingte Musik. Ihre Freude wäre noch größer gewesen, wenn nicht Misstöne aus Düsseldorf die Harmonie gestört hätten. Sommer bedauerte nämlich, dass Innenminister Ingo Wolf (FDP) die Kommunalwahl auf den 30. August festgelegt hat. „Eine gemeinsamer Termin für die Kommunal- und die Bundestagswahl am 27. September wäre in mehrfacher Hinsicht günstiger gewesen“, sagte die SPD-Politikerin: Es wäre Geld gespart worden, Personal hätte nicht doppelt eingesetzt werden müssen, und die Wahlbeteiligung wäre wahrscheinlich höher. Schon im Jahr 2007 hatte der Rat der Stadt Halle einstimmig, also auch mit den Stimmen der CDU- und FPD-Vertreter, dafür plädiert, die Kommunalwahlen im Jahr 2009 gemeinsam mit den Wahlen zum Bundestag durchzuführen. In der Begründung wurde unter anderem ausgeführt: Eine Trennung der Wahlen führt zu geringerer Wahlbeteiligung, höheren Kosten, höherem Verwaltungsaufwand und fördert die Politikverdrossenheit der Bevölkerung. Diese Argumente hat die Landesregierung in den Wind geschlagen, kritisiert die SPD und fordert: „Die Trickserei muss ein Ende haben!“ Nach Schätzungen des Steuerzahlerbundes verursacht ein separater Termin für die Kommunalwahl, wie er jetzt für den 30. August vorgesehen ist, im Land Nordrhein-Westfalen Kosten von über 40 Millionen Euro. Das Geld könnte sinnvoller ausgegeben werden. „42 Millionen in die Tonne?“, fragt deshalb der SPD-Landesverband NRW. Er klagt beim Landesverfassungsgerichtshof in Münster gegen den separaten Wahltermin 30. August. Dieses höchste Gericht hat am 18. Februar den ursprünglich von der Landesregierung geplanten Wahltermin 7. Juni als zu früh und darum verfassungswidrig erklärt. Die SPD hofft, auch dieses Mal vor dem Verfassungsgerichtshof erfolgreich zu sein. „Jetzt darf es keine neue Wahlmanipulation durch CDU/FDP geben“, fordert die SPD. „Die Kommunalwahl muss mit der Bundestagswahl am 27. September zusammengelegt werden.“ Wegen der zu erwartenden höheren Wahlbeteiligung sei das gut für die Demokratie, es spare Kosten und das sei gut für die Wählerinnen und Wähler, weil sie nicht innerhalb weniger Wochen zweimal wählen gehen müssen.
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