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|  | DAS STADTGESPRäCH
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Sehr geehrter Herr Vahlkamp,
das Landesverfassungsgericht hat die Zusammenlegung der Kommunalwahl mit der Europawahl aus guten Gründen verboten, nicht aber die Zusammenlegung mit der Bundestagswahl am 27. September. Den separaten Termin für die Kommunalwahl am 30. August hat allein die CDU/FDP-Landesregierung zu verantworten. Sie ist es, die völlig unnötig Kosten in Höhe von rund 45 Millionen Euro verursacht und nicht das Verfassungsgericht, wie Sie in Ihrem Leserbrief behaupten. Die SPD im Land Nordrhein-Westfalen appelliert an die CDU/FDP-Landesregierung, auch die Kommunalwahl am 27. September stattfinden zu lassen, um erhebliche Kosten zu sparen. Auch der Rat der Stadt Halle hat sich dafür ausgesprochen. Es wäre sehr hilfreich, wenn auch Sie sich beim Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf für eine Zusammenlegung von Bundestags- und Kommunalwahl am 27. September einsetzen könnten.
Eine Kopie dieses Briefes schicken wir an die Redaktion von „OWL am Sonntag“ (owlamsonntag@westfalen-blatt.de).
Mit freundlichen Grüßen
Ulrike Sommer Ortsvereinsvorsitzende Anne Rodenbrock-Wesselmann Bürgermeisterinn
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